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   LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23   

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LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23 (https://dejure.org/2023,27624)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13.03.2023 - 7 T 20/23 (https://dejure.org/2023,27624)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13. März 2023 - 7 T 20/23 (https://dejure.org/2023,27624)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG belastet jedoch die ohne jegliche Begründung unterbliebene Beiziehung der Ausländerakte die gleichwohl angeordnete Abschiebungshaft mit dem Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung, der durch die Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist und hinsichtlich dessen es sich verbietet zu untersuchen, ob die Haftanordnung auf der Nichtbeiziehung der Ausländerakte beruht (vgl. u.a. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16, NVwZ-RR 2020, 801).

    Der Richtervorbehalt dient der verstärkten Sicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (vgl. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16, NVwZ-RR 2020, 801).

    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (vgl. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16, NVwZ-RR 2020, 801).

    Die Nichtbeiziehung der Ausländerakte - jedenfalls ohne jegliche Begründung - belastet daher die gleichwohl angeordnete Abschiebungshaft mit dem Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung, der durch die Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist und hinsichtlich dessen es sich verbietet zu untersuchen, ob die Haftanordnung auf der Nichtbeiziehung der Ausländerakte beruht (vgl. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16, NVwZ-RR 2020, 801); BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß vom 11.03.1996 - 2 BvR 927/95, NVwZ-Beil.

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch

    Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
    Zwar gilt nach der Rechtsprechung des BGH, dass der Zweck der Soll-Verpflichtung nach § 417 Abs. 2 S. 3 FamFG zur Vorlage der Ausländerakte - eine für die Anordnung der Sicherungshaft tragfähige tatsächliche Grundlage zu ermitteln - auch durch die vorhergehende Übersendung der relevanten Aktenstücke und die Vorlage der kompletten Ausländerakte des Betroffenen bei dessen persönlicher Anhörung erreicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2021 - XIII ZB 87/20, BeckRS 2021, 29966).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
    Zwar ist die Regelung als Soll-Vorschrift ausgestaltet, weil sie grundsätzlich keine zwingende Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Antrags darstellt (vgl. Ausschussbericht BT-Drs. 16/9733, 299; BGH FGPrax 2010, 154 Rn. 19; NVwZ 2010, 1172 Rn. 8; FGPrax 2011, 144 Rn. 11).
  • BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender

    Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
    Sind die Akten nicht erreichbar, muss das Gericht seiner Pflicht zur eigenständigen, aktuellen und erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts auf andere Weise genügen (vgl. BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17, NJW 2018, 37).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
    Zwar ist die Regelung als Soll-Vorschrift ausgestaltet, weil sie grundsätzlich keine zwingende Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Antrags darstellt (vgl. Ausschussbericht BT-Drs. 16/9733, 299; BGH FGPrax 2010, 154 Rn. 19; NVwZ 2010, 1172 Rn. 8; FGPrax 2011, 144 Rn. 11).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
    Zwar ist die Regelung als Soll-Vorschrift ausgestaltet, weil sie grundsätzlich keine zwingende Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Antrags darstellt (vgl. Ausschussbericht BT-Drs. 16/9733, 299; BGH FGPrax 2010, 154 Rn. 19; NVwZ 2010, 1172 Rn. 8; FGPrax 2011, 144 Rn. 11).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
    Die Nichtbeiziehung der Ausländerakte - jedenfalls ohne jegliche Begründung - belastet daher die gleichwohl angeordnete Abschiebungshaft mit dem Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung, der durch die Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist und hinsichtlich dessen es sich verbietet zu untersuchen, ob die Haftanordnung auf der Nichtbeiziehung der Ausländerakte beruht (vgl. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16, NVwZ-RR 2020, 801); BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß vom 11.03.1996 - 2 BvR 927/95, NVwZ-Beil.
  • LG Landshut, 21.04.2021 - 63 T 174/21

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung der Abschiebehaft bei fehlender

    Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
    Eine zufällige Auswahl von relevanten Bestandteilen aus der Ausländerakte zur Übersendung an das Gericht, welches mit der Frage der Haftanordnung befasst ist, genügt nicht den durch die Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. auch LG Landshut, Beschluss vom 21.04.2021 - 63 T 174/21, BeckRS 2021, 44668).
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